Textkunst von Akimaus

Meine Gedanken zur Persönlichen Assistenz, Teil 2

Im ersten Teil habe ich versucht meine eigene Grundhaltung darzulegen, nun analysiere ich anhand von Beispielen aus meinem Umfeld, die Beweggründe sich für oder gegen das Arbeitgebermodell zu entscheiden. Vorweg sei gesagt, auch wenn mein Stil einer wissenschaftlichen Analyse gleicht, so ist dieses Schriftstück nicht als ein solches einzuordnen. Hierbei handelt es sich allein, um meine subjektiven Gedanken. Auch kann es im Laufe des Schreibflusses durchaus passieren, dass ich in einen erzählerischen Stil „abgleite“, um später dann wieder diesen Sprachstil aufzugreifen. Genug der Vorrede:

Die Beweggründe sich als Mensch mit Behinderung für oder gegen das Arbeitgebermodell zu entscheiden sind vielfältig, wie die Menschen selbst.

Hierbei stelle ich jedoch die These auf, dass die eigene Hemmschwelle sich für eine „persönliche Assistenz“ zu entscheiden, für Menschen mit Behinderung zu weilen eine leichtere ist, wenn diese Zeit ihres Lebens in behinderten Institutionen herangewachsen sind: sprich, sich ihre Biographie in totalitären Einrichtungen zugetragen hat, als jene, die außerhalb von Einrichtungen heranwuchsen.

Was bewegt mich zu dieser Annahme?

Zum einen muss man die jeweilige Kultur der Institution mitberücksichtigen. Lebt man in einer Institution, wird der Alltag durch die Institution weitestgehend vorbestimmt und geregelt. Institutionen schirmen ihre Mitglieder nach außen hin von dem Rest der Gesellschaft ab und wirken zugleich schützend, da in ihr, eigene Normen und Regeln vorherrschen. Nicht zuletzt erwerben Institutionen darüber ihre eigene Charakteristik, was sie von anderen Institutionen unterscheidet. Das Regelwerk der Institution ist ihrerseits ein Mischprodukt, aus den Wertvorstellungen ihrer Mitgliedglieder und der bestehenden Gesetzgebung. Dadurch können Institutionen eigene Dynamiken aufweisen.

Beispiel: Eine Gruppe von Menschen mit gleichen Interessen entscheidet sich dafür eine Institution aufzubauen. Sie alle lassen ihre gemeinsamen Wertvorstellungen in das Leitbild der Institution miteinfließen. Dabei können sich die Gründer unteranderem folgende Fragen stellen: Welcher Zweck verfolgt die Institution? Welche Nische können wir bedienen, um den bisherigen Mangel an staatlichen Angeboten zu kompensieren? (Dadurch ergibt sich dann auch der finanzielle Förderbedarf des Staates über die Bezuschussung etc.). All diese Überlegungen werden als Antworten in dem Leitbild und dem Regelwerk fixiert. Jetzt kann es durchaus passieren, dass die Institution über mehrere Generationen besteht. Mitarbeiter kommen und gehen und der Vorstand, so wie die Geschäftsführung wechseln.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die neuen Mitarbeiter werden nach den Kriterien des bestehenden Regelwerkes ausgesucht. Diese müssen sich dann den Gepflogenheiten des Regelwerkes unterwerfen, und nehmen es zugleich in ihren eigenen Arbeitshabitus auf.

2. Das Regelwerk passt sich den Mitgliedern der Organisation an und wird, im Sinne des Zeitgeistes, ab und an modifiziert. Im ersten Fall handelt es sich, um ein statisches Regime: Motive und Arbeitsprozesse der Mitarbeiter und der Führungsleitung werden nur unzureichend oder gar nicht hinterfragt: „Man macht das bei uns halt so.“

Im zweiten Fall handelt es sich um eine „lernende Organisation“, die sich durch „transparente Arbeitsschritte und Offenheit für Neues“ auszeichnet.

Je nach zugrundeliegendem Institutionsverständnis unterscheidet sich auch die Handhabung ihrer Mitglieder. Im Erstgenanten sind die Mitglieder weitaus anfälliger am Zeitgeist vorbei zu arbeiten: sobald sie in die Institution hineintreten, fungieren sie ausschließlich Leitbildorientiert. Unter dem Begriff „Mitglieder“ fasse ich sprachlich all Diejenigen, die einer Institution auf irgendeiner Weise aktiv zugehörig erscheinen.  Als Abgrenzung dazu, benutze ich den Begriff „Mitbewohner“, für jene Gruppe Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Institution selbst verankert haben. Deshalb sind nach diesem Sprachverständnis alle „Bewohner“ auch Mitglieder, aber nicht jedes „Mitglied“ ein Bewohner.

Werden Bewohner in diesem Institutionsverständnis sozialisiert, bilden sich unweigerlich Subkulturen heraus. Ich werde sie im weiteren Verlauf als „Subgesellschaften“ bezeichnen. Diese subkulturellen Strukturen sorgen ihrerseits dafür, dass die Bewohner wie in ihrem eigenen kleinen Ökosystem dahinleben, ohne dass sie jemals mit dem größeren Ökosystem, der Mainstreamgesellschaft und deren eigenen Gesetzmäßigkeiten und Regeln, in Kontakt treten müssen.

Aufgrund dessen, kann es zur Abweichung in der biografischen Entwicklung der Bewohner kommen. Als Bezugsgröße dient hierbei immer die Mainstreamgesellschaft und dessen aktueller Zeitgeist.

Wie lässt sich dieses Vorwissen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von „persönlicher Assistenz“ verordnen?

Gehen wir davon aus, dass in den Subkulturen eigene Gesetzmäßigkeiten vorherrschen als in der Mainstreamgesellschaft, so ergeben sich darüber, für den einzelnen Bewohner nicht nur anders geartete Sanktionen, sondern es entstehen auch Freiräume, fern ab der Mainstreamgesellschaft. Diese Freiräume werden als Schutzcharakter von Institutionen zusammenfasst.

Beispiel: Ein Bewohner, der seine gesamte Biographie in der Diakonie zubringt, läuft die ganzen Institutionen der Diakonieeinrichtung durch. Die Diakonie fungiert aus sich des Bewohners, in allen Bereichen als übergeordnete Instanz und Weisungsmacht, ähnlich wie der Staat für die Mainstreamgesellschaft.

Der Bewohner kennt nichts anderes. Seine sozialen Kontakte, seine Arbeit, seine Hobbies – all das vollzieht sich ausschließlich innerhalb der Diakonie. Warum dann daraus ausbrechen wollen? Das Unbekannte kann einem Angst machen, selbst wenn man um die Existenz dessen weiß. Wenn der Bewohner an sich mit der Situation Glücklich ist, besteht kein Anlass zu Änderung. Dann darf, und soll es so bleiben, wie es ist.

Inklusion heißt jedoch, auf einer gesellschaftlichen Metaebene gesprochen, Individuen aus den Subgesellschaften in die Mainstreamgesellschaft hinein zu holen, und dabei bestehende Hindernisse und Barrieren abzubauen, die einem Eintritt zuwiderlaufen könnte. Dafür braucht das Individuum, hier, der Bewohner erst einmal ein praktisches Grundverständnis über die Mainstreamgesellschaft, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben, und, um darauf beruhend, letztlich eine Wahl zu treffen, wo und wie er/ sie leben will.

Hierbei kommt die Assistenz ins Spiel: Manche Behinderungen weichen so sehr von dem Normzustand ab, dass eine Form der Unterstützung von außen gewährleistet werden muss, um ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.

Dabei unterscheidet sich die Rolle, der „persönlichen Assistenz“. außerhalb der Institution erheblich von der, der, Einrichtungsinternen „Pool-Assistenz.“

Zu den Aufgaben der Pool-Assistenz gehört es primär die Grundpflege jedes Einzelnen zu Gewährleisten. Soziale Aktivitäten finden zu meist in der Gruppe statt. Das Verhältnis von Assistenz zu Bewohner beläuft sich dann beispielsweise auf 1: 30. Für den einzelnen Bewohner ist dies, mitunter, mit langen Wartezeiten und Unterdrückung der eigenen Grundbedürfnisse verbunden. Menschen die keinerlei Möglichkeiten haben ihre „Hilfebedürftigkeit“ zu kompensieren, sind hierbei außen vor. Mit einer persönlichen Assistenz erleben sie hingegen eine Freiheit, in Form von Flexibilität und Selbstbestimmung. Durch die „persönliche Assistenz“ wird es ihnen erst möglich, in die Mainstreamgesellschaft einzutreten, darin zu leben und sich voll und ganz in ihrer Persönlichkeit zu entfalten. Die „Bewohner“ werden zu Arbeitgebern. Sie sind Experte ihrer eigenen Behinderung und ihren Bedürfnissen. Sie leiten ihre Assistenten gegen Bezahlung an, sie. in den Lebensbereichen, wo sie einen Hilfebedarf haben, zu unterstützen, Dadurch sind die Rollen klar verteilt und es kommt zu keiner Bevormundung durch die Assistenzperson.

Um sich „persönliche Assistenz“ als Dienstleistung einkaufen zu können, stellt die Person mit Beeinträchtigung zunächst einen Antrag auf „persönliches Budget““. Dabei handelt es sich, um keine eigenständige Geldleistung. Es werden lediglich Sachlistung in Geldleistung umgewandelt. Das Geld, das Beispielsweise direkt an den Pflegedienst gezahlt werden würde, wird hier an die pflegebedürftige Person gezahlt, um sich darüber die „persönliche Assistenz“ einzukaufen, die dann diese pflege erbringt.

Jedoch kann es sein, dass sich bei anderen Bewohnern, im Zuge der Pool-Leistung Fähigkeiten (Ressourcen) herausbilden, dessen Entwicklung erst dem Umstand geschuldet wird, dass die Assistenz nicht immer zur Stelle ist.

Oder aber ein Bewohner ist in manchen Alltagssituationen auf Hilfe angewiesen, bewegt sich ansonsten vollkommen autark innerhalb der Einrichtung.

Beispiel

Ein Bewohner der Diakonie kann sich ohne Bedenken von einem Ort zum anderen bewegen: Er geht selbständig seiner Tätigkeit in einer Außenstelle der „WfbM“ nach und verbringt danach seine Freizeit mit Freunden im Gemeinschaftsraum des „Antonius-Haus.“ Er kennt die dortigen Wegstrecken - alle Kantsteine sind abgeflacht - und aufgrund der Ballung der Angebote sind alle Veranstaltung gut erreichbar. Mit anderen Worten: in der Subgesellschaft der Diakonie bewegt er sich vollkommen autark. Möchte diese Person nun "ausziehen" sprich, in die Mainstreamgesellschaft eintreten, ist er auch zwangsweise dessen Regelhaftigkeit unterworfen, die für ihn neue Herausforderungen mit sich birken können: Möchte er beispielsweise eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt antreten, sieht er sich nun im Wettbewerb mit Mainstream Individuen, die das Regelschulsystem besucht haben. Nicht die Behinderung allein erschwert die Arbeitssuche, sondern der dahinterstehende institutionelle Charakter, der nur unzureichend auf die Voraussetzungen im ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Warum sollte er auch?

Auch gibt es keine vorgeschriebene Anzahl von Freizeitaktivitäten und festgelegte Ortschaften, um diesen nachzugehen. Man findet mitunter Strukturen vor, die nicht barrierefrei sind. In solchen Fällen entstehen Hilfebedarfe, die innerhalb der Institution nicht gegeben waren.

Hierbei steht die Person mit Behinderung vor der Wahl, selbständig in den vorgegebenen Strukturen der Institution zu leben, oder aber selbstbestimmt, unter Verlust der Selbständigkeit. Hierbei muss die Person selbst entscheiden, welchem Merkmal sie dem Vorzug gibt, denn die Assistenzdienstleistung ist nicht dafür konzipiert worden sich selbst abzuschaffen.

Der Umstand, dass Arbeitgeber ihre Assistenten anleiten, findet ihre Berechtigung in der Selbstbestimmung, nicht aber in der Selbstständigkeit: Möchte ein Mensch mit Behinderung beispielsweise Bewegungsmuster erlernen, die seine Spastizität vermindern, um dadurch Dinge eigenhändig zu besorgen, wäre eine geschulte Fachkraft sicher geeigneter. In diesem Fall besitzt die Person mit Behinderung Restressourcen, oder möchte diese von Grund auf neu ausbilden, um so selbständig wie möglich zu sein. Hierbei ist der Zielfokus ein gänzlich anderer. (Siehe hierzu erster Teil.)

Die Gefahr, die ich bei einer vorschnellen Hinzunahme einer persönlichen Assistenz sehe, ist, dass durch sie, der Mensch mit Behinderung, seine Behinderung in der Art kompensieren kann, dass die Notwendigkeit eigene Ressourcen und Lösungswege aufzubauen, um in der Mainstreamgesellschaft zu leben, erst gar nicht mehr von der Person mit Behinderung wahrgenommen werden muss, obwohl sie durchaus dazu im Stande wäre.(Vergeudung von nicht genutzten Potentialen, durch die Beanspruchung der Assistenz.)

Aufgrund dessen ergeben sich durch das Arbeitgebermodell, im Einzelfall neue Abhängigkeitsformen. Menschen, die ein Assistenzbedarf sehen, müssen auf einen bestimmten Studensatz in der Woche kommen, damit sich die Einstellung überhaupt lohnt, Es ist zwar möglich Leistungsstunden  anzuhäufen und zu einem Späteren Quartal zu nutzen, doch wer beispielsweise sporadisch einen Hilfebedarf hat, dem bringt dieses Modell nicht wirklich etwas.

Von Seiten der Verfechter dieses Modells, wird dann gerne augmentiert, man könne doch die Assistenz auch in anderen Bereichen einsetzen, um sich das Leben „leichter““ zu machen, um somit auf eine vertretbare Stundenzahl zu kommen, ungeachtet, dass diese objektive Erleichterung, an Maßstäben der Mainstreamgesellschaft gemessen, dem, auf Selbständigkeit ausgerichteten Lebensentwurf des Einzelnen, entgegenstrebt. (Siehe hierzu Teil eins.)

Die Übergänge zu Bequemlichkeit sind damit fließend und werden zugleich Tor und Tür geöffnet.

Auch die Nichtbehinderten finden zuweilen Gefallen an dem Konzept des Arbeitgebermodells. Wenn jemand als verlängerter Arm fungiert, muss man nicht zwangsläufig für strukturelle, barrierefreie Umbauten sorgen. Beispielsweise komme ich als Rollstuhlfahrerin nicht an die Kopiergeräte der Uni heran. Während ich, mir, unbekannte Personen ansprechen muss, haben es da Menschen mit persönlicher Assistenz „einfacher“. (Ich persönlich habe kein Problem damit fremde Menschen um Hilfe zu bitten, wenn ich sie danach nicht mehr sehen muss.) Da der Hilfebedarf über die persönliche Assistenz kompensiert werden kann, sieht die Universität keinen Grund darin barrierefreie Drucker in Sitzhöhe einzukaufen. Das Problem wird von der Institution „Uni“ zurück an den Menschen mit Behinderung verwiesen, der sich eine Assistenz einstellen könnte, und somit selbst schuld an seiner Hilflosigkeit ist. Hierbei wird die „persönliche Assistenz“ von Seiten der Institution instrumentalisiert und als Rechtfertigungsgrund genannt, sich aus der Gesamtverantwortung, die sich im Rahmen von Teilhabe und Inklusion ergibt, zu entziehen.

Dieses Vorgehen stellt für mich einen Missbrauch des Arbeitgebermodelles dar. Leider sind solche Vorwürfe heutzutage gelebte Praxis: Nicht der Mensch mit Behinderung, der das Arbeitgebermodell nutzt, trägt dafür die Verantwortung, sondern das sich in der Mainstreamgesellschaft verdichtete Vorurteil: „Alle Menschen mit Behinderung beziehen automatisch in augenscheinlich für sie schwierigen Lebenssituationen Assistenz.“ Doch dem ist wie eingangs erwähnt nicht so.

Hieraus ergeben sich für mich zwei Appelle:

1. Die "persönliche Assistenz" darf, und soll nicht als eine Art Allantwort für die Lösungen der Belange, und der Probleme behinderter Menschen herhalten: Nicht für jeden erweist sich das Modell der "persönlichen Assistenz" als geeignet. Inklusion bedeutet weitaus mehr als nur die Bereitstellung und die Beratung von und zu persönlichem Budget, ferner müssen auch mögliche Maßnahmen aufgezeigt, und finanziell begünstigt werden, die bei den Ressourcen des Menschen mit Behinderung ansetzen und zu einer Verbesserung der Selbständigkeit führen. So lässt sich, das persönliche Budget in Rheinlandpfalz nur nutzen, wenn das Vorhandensein einer "persönlichen Assistenz" beim zuständigen Träger nachgewissen werden kann.

Will man, beispielsweise über die Assistenz Autofahrten abwickeln, kann das persönliche Budget zur Finanzierung dieser genutzt werden, jedoch bekommt ein Mensch mit Behinderung nicht das persönliche Budget zugesagt. um damit spontane Taxifahrten zu bezahlen. Dies hängt zum einem damit zusammen, dass durch die Abrechnung der Assistenzkosten einen besseren Schutz vor Leistungsmissbrauch gewährt wird. Argumentiert wird hierbei, mit der Undurchsichtigkeit der Verwendungsweise, ohne den Nachweis einer Assistenz.

Um den entgegen zu wirken, könnte man Rollstuhlnutzern ein „Rollstuhlgeld“ ausbezahlen. Wenn Blindengeld, mit einem erhöhten Mehrfachaufwand für Zeigestöcke und Taxifahrten legitimiert wird, dass, die Blindheit und deren gesellschaftlichen Folgen vermindern soll, warum dann nicht auch für Rollstuhlnutzer?

2. Unabhängig von der "persönlichen Assistenz" muss die strukturelle Barrierefreiheit vorangetrieben werden. Die Assistenz darf nicht als eine Entschuldigung für die Mehrheitsgesellschaft hinhalten, es nicht zu tun. Hierbei belehrt mich Gott sei Dank die Lobbyarbeit der zahlreichen behinderten Verbände eines Besseren. Dennoch fand ich es für mich an dieser Stelle wichtig den Gedankenstrang mit aufzuführen, da ich selbst, in jüngster Vergangenheit, mit derartigen Vorwürfen konfrontiert wurde.

 

Akina, 01.10.2016

 

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